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Schweizerische Gesellschaft der Offiziere der Sanitätstruppen (SGOS)2. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden
Mitglieder beschlussfähig.
3. Ausschlüsse von Mitgliedern und Statutenrevisionen bedürfen der
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.